AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des VoIP-Dienstes
AmibaCom – dem Cloud-Dienst der
MDS Gateways Deutschland GmbH
Goethestr. 50A
10625 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg HRB 133561
- nachfolgend “AmibaCom” genannt -
1. Geltungsbereich und Änderungen
AmibaCom bietet auf Basis dieser AGB Voice-over-IP (“VoIP”)-Dienste an. Der Inhalt des Vertrages zwischen AmibaCom und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages, der Preisliste, den jeweiligen Produktbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.
AmibaCom ist zu Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. AmibaCom wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, so muss AmibaCom die Änderung dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilen. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird AmibaCom in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
2. Leistungsumfang
AmibaCom stellt Kunden VoIP-Nebenstellen in Form einer Cloud-Kommunikationsplattform-Partition mit einer eindeutigen url-Adresse zur Verfügung, die mit einem vorhandenen Internet-Anschluss genutzt werden können. Die Nebenstellen ermöglichen den Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP mit dem AmibaCom SIP-Server zu verbinden. Der SIP-Server weist eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs‑, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von AmibaCom liegen. Diese Einschränkungen hat AmibaCom nicht zu vertreten.
Premiumdienste (0900, Auskunftsdienste) sind über das Netz der AmibaCom nicht erreichbar.
Über das Netz der AmibaCom ist es möglich, Faxe zu senden und zu empfangen. Hierzu unterstützt AmibaCom T.38, das derzeit zuverlässigste Protokoll zur Übermittlung von Faxen über das Internet. Die Verwendung des Protokolls setzt jedoch voraus, dass alle beteiligten Kommunikationskomponenten T.38 unterstützen. Sollte dies nicht der Fall sein, überträgt AmibaCom mit Codec G.711. In diesem Fall oder bei unzureichender Leitungsqualität, kann es zu Abbrüchen oder Unvollständigkeit bei der Übermittlung von Seiten kommen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine von einem anderen Provider herrührende Rufnummer beizubehalten. AmibaCom berechnet dem Kunden für die eingehende Portierung keine Gebühren. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rufnummer von AmibaCom auf einen anderen Provider zu übertragen. In diesem Falle erhebt AmibaCom pro Portierungsauftrag eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 29 EUR (inkl. UST). Der Kunde kann nach abgeschlossener Anschaltung je Rufnummer einen Telefonbucheintrag beauftragen. Der Eintrag ist kostenfrei.
3. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
3.1. Zustandekommen des Vertrags
Mit Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit AmibaCom ab. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch AmibaCom, spätestens jedoch mit Freischaltung des Anschlusses. Für die schriftliche Annahme erhält der Kunde eine als “Auftragsbestätigung” bezeichnete Annahmeerklärung, die einen bestätigten Schaltungstermin des Anschlusses enthält.
Auch eine erlaubte Nutzung eines von AmibaCom angebotenen VoIP-Produktes und eine gültige Einzugsermächtigung durch den Kunden können einen solchen Vertrag begründen. Hierbei gilt der Inhalt des der Freischaltung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts.
3.2. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.
Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten können, soweit nichts anderes vereinbart, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder mehr verlängern sich automatisch um die anfängliche Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, sofern diese nicht zwei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurden.
Kündigungen bedürfen der Textform (Email, Brief oder Fax).
3.3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht insbesondere, wenn eine Partei schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es der jeweils anderen Partei nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde sich unter falschem Namen oder falscher Identität bei AmibaCom registriert, den VoIP-Dienst oder die ihm zugewiesene Rufnummer i.S.v. Ziff. 4 missbräuchlich einsetzt, Zahlungen trotz Mahnung und ggf. Sperrung schuldig bleibt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
3.4. Guthaben bei Vertragsende
Guthaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erstattet AmibaCom auf Anforderung durch den Kunden. Die Anforderung hat der Kunde schriftlich unter Angabe seiner Kundennummer, eines Bankkontos sowie der Kopie seines Personalausweises an AmibaCom zu senden. Aktionsguthaben, die der Kunde nicht entgeltlich erworben hat, verfallen zum Vertragsende.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines AmibaCom Anschlusses durch Dritte zu treffen.
Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten (Kundenportal, VoIP-Dienst und Breitbandzugang) vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.
AmibaCom wickelt die Kundenkommunikation ausschließlich per E‑Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E‑Mail-Adresse anzugeben, diese regelmäßig abzurufen sowie AmibaCom über etwaige Änderungen seiner E‑Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
Sollten sich vertragsrelevante Änderungen ergeben, so ist AmibaCom hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht betrifft insbesondere Wohnortwechsel oder eine neue Bankverbindung.
Der Kunde ist verpflichtet, seine exakte Adresse („Stammadresse“) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen. Wählt der Kunde von einem anderen Standort eine Notrufnummer (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Notrufzentrale muss der Standort mitgeteilt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die von AmibaCom angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen des jeweiligen Landes oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen. Insbesondere dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen übermittelt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E‑Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme; darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel i.S.v. § 238 StGB erfolgen; dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten nach Maßgabe des StGB übermittelt oder nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen oder Anwendungen zu benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von AmibaCom zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
Der Kunde wird keine Verbindungen zu geographischen Ortsrufnummern aufbauen, die einem anderen Zweck dienen als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, insbesondere keine Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll. Hierzu gehören insbesondere Rufnummern, die durch Computer zur Übermittlung von Daten oder Sprache genutzt werden, Werbehotlines sowie Chat-Dienste.
Der Kunde muss während der Installation oder Wiederherstellung des Teilnehmeranschlusses einschließlich eventueller Anbindungsleistungen dem Techniker Zugang zu den installationsrelevanten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen gewähren. Soweit der Kunde einen vereinbarten Technikertermin oder den Termin für die Anbindungsleistungen nicht einhält, werden dem Kunden die entstandenen Aufwendungen der zusätzlichen Anfahrt in Höhe von pauschal 60,00 EUR (zzgl. MwSt) in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Der Kunde stimmt zu, dass AmibaCom zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf. Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass seine Rufnummer gegebenenfalls an einen anderen als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber übertragen wird.
Der Kunde stellt AmibaCom von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vertrags‑, sitten- oder rechtswidrigen und schuldhaften Nutzung der AmibaCom Leistungen durch den Kunden gegen AmibaCom geltend machen. Dasselbe gilt für die Kosten einer in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsverteidigung von AmibaCom.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über VoIP keine Rufnummern zu übermitteln, die ihm nicht zur Nutzung zugeteilt wurden.
Der Kunde wird alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des AmibaCom Telefonie-Anschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm im Rahmen der Rechnungsstellung die Verbindungsdaten des VoIP Anschlusses (EVN) bekannt gegeben werden.
Der Kunde erkennt an, dass AmibaCom eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die über das Netz transportiert werden, nicht ausüben kann. AmibaCom haftet daher nicht für den Inhalt von Daten, weder für Daten, die von Kunden versendet werden, noch für Daten, die von Dritten versendet werden. Der Kunde hat selbst entsprechende Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.
5. Entgelte, Rechnungsstellung und Einwendungen
5.1. Entgelte
AmibaCom stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Tarifen (inklusive deutscher Umsatzsteuer) in Rechnung. AmibaCom erstellt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E‑Mail oder zum Download über das Kundenportal. Die Erstellung einer „Papierrechnung“ ist nicht möglich.
Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für alle Verbindungen von seinem VOIP-Anschluss, deren Nutzung er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
AmibaCom ist berechtigt, nach billigem Ermessen und im Rahmen des Zumutbaren unter Wahrung des Äquivalenzverhältnisses ihre Entgelte mit einer mindestens sechswöchigen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Gestehungskosten (insbesondere Einkaufspreise) verändern. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist AmibaCom in einer Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist AmibaCom berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.
5.2. Abrechnung
Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Leistungshandlungen, Grundgebühren für wiederkehrende Leistungen monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Gebühren monatlich nach Vorliegen der technischen Daten berechnet.
In Abweichung davon ist AmibaCom berechtigt, erbrachte Leistungen auch während eines monatlichen Abrechnungszeitraums gegenüber dem Kunden abzurechnen, wenn das für verbrauchsabhängige Gebühren anfallende Entgelt einen Betrag von EUR 50,00 (zzgl. MwSt.) erreicht.
Die abgerechnete Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag der betriebsfähigen Freischaltung des VOIP-Dienstes. Dabei hängt die betriebsfähige Freischaltung nicht vom Vorhandensein eines vom Kunden bereitzustellenden Internetanschlusses oder vom Vorhandensein der vom Kunden zur Nutzung des Anschlusses zu beschaffenden Software oder Hardware ab.
AmibaCom behält sich vor, Kunden anzubieten, kostenpflichtige AmibaCom Dienste erst nach Einzahlung eines AmibaCom Guthabens nutzen zu können. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt in diesem Fall nicht.
5.3. Zahlung
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für eine Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet AmibaCom EUR 7,50 pro Rücklastschrift für die Bearbeitung entstehender Kosten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Falls der Kunde im Ausnahmefall auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) bei der Zahlung angegeben hat.
5.4. Einwendungen
Einwendungen gegen Rechnungsbeträge müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich per E‑Mail, Brief oder Fax erfolgen und sind zu begründen.
AmibaCom ist nach Ablauf von acht Wochen berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von AmibaCom aufrechnen.
6. Sperre
AmibaCom ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den Vorgaben des § 45k TKG zu unterbinden (Sperre).
7. Haftung
AmibaCom haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. AmibaCom haftet auch für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AmibaCom, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung (vgl. Ziff. 4) kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle zu Folgekosten kommen, z.B. weil die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch ausserhalb des angegebenen Standortes ausgelöste Notrufe aufzukommen.
AmibaCom weist darauf hin, dass VoIP im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten wird, wobei im Vergleich zur traditionellen Telefonie unter Umständen gewisse Einbußen in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit vorkommen können, die außerhalb des Einflussbereichs von AmibaCom stehen und für die demgemäß keine Haftung übernommen werden kann. Insbesondere ist der VoIP-Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf‑, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. AmibaCom haftet bei einer derartigen Nutzung des Telefonie-Anschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle.
Auf die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 44a TKG wird verwiesen.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt.
AmibaCom ist berechtigt, dem Kunden unter der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Rufnummer, E‑Mail-Adresse oder Postadresse Text- oder Bildmitteilungen zu Zwecken der Beratung und Bewerbung von Produkten in Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls noch abzuschließenden Verträgen zukommen zu lassen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine erteilte Zustimmung schriftlich zu widerrufen.
AmibaCom ist berechtigt, mit Einwilligung des Kunden gem. § 4 BDSG oder unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, sowie der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen und Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln.
9. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, denen AmibaCom nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AmibaCom auf einen Dritten übertragen.
Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit AmibaCom über die in § 47a TKG genannten Fälle ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, ist ein entsprechender Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn zu richten. Die weiteren Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die unter www.bundesnetzagentur.de im Internet veröffentlicht wird.
Zwischen dem Kunden und AmibaCom kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von AmibaCom, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: 02.01.2016